Allgemeines:
Bei der Knochenmarkbiopsie handelt es sich um ein histologisches Präparat. Dies im Gegensatz zum Knochenmarkausstrich, der ein zytologisches Präparat ist. Bei histologischen Präparaten ist die Gewebsstruktur (Gefässe, Fasern, Knochenbälkchen) erhalten. Dafür sind die zytologischen Merkmale der Zellen weniger präzis zu erkennen. Diese lassen sich darum auch nicht immer eindeutig zuordnen.
Knochenmarkschnitte können mit Hämatoxilin-Eosin und Giemsa gefärbt werden. Eine weitere verwendete Färbung ist die Chlorazetat-Esterase (siehe untenstehendes Bild), bei der sich die Zellen der Granulopoiese rot anfärben.

Indikation:
Eine Knochenmarkbiopsie sollte immer im Anschluss an eine Knochenmarkpunktion durchgeführt werden. In der Knochenmarkbiopsie lässt sich der Zellgehalt besser feststellen als im Knochenmarkausstrich. Weiter lassen sich infiltrative Erkrankungen wie Metastasen, granulomatöse oder lymphoproliferative Syndrome besser erkennen. Im Parafin-fixierten Material lassen sich die Zelltypen immunzytochemisch genauer zuordnen.

Fasergehalt:
Der Fasergehalt, genauer der Retikulinfasergehalt, wird in nach Gömöri (Silbernitrat) gefärbten Knochenmarkschnitten bestimmt. Eine mehr oder weniger ausgeprägte Erhöhung des Fasergehalts findet sich bei den myeloproliferativen Syndromen (MPS), ganz besonders aber bei der Osteomyelofibrose.


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